Sie scheinen eine veraltete Version der Internet Explorers zu verwenden, die von dieser Webseite nicht unterstützt wird. Bitte nutzen Sie einen Browser wie zum Beispiel Microsoft Edge, Chrome, Firefox oder Safari in einer aktuellen Version.

Wenn eine Erkrankung so schwerwiegend ist, dass eine Organtransplantation notwendig wird, überweist der betreuende Facharzt den Patienten in ein Transplantationszentrum. Der Patient kann sich ein Transplantationszentrum aussuchen, das auf die Transplantation des jeweiligen Organs spezialisiert ist. Zur Übersicht der Transplantationszentren auf der Seite der Deutschen Transplantationsgesellschaft.

Im Transplantationszentrum wird untersucht, ob eine Transplantation wirklich notwendig ist und ob der Patient als Empfänger eines Organs geeignet ist. Außerdem werden medizinische Daten erhoben, die für die Vermittlung von Organen wichtig sind. Kommen die Ärzte nach Abschluss der Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass eine Transplantation medizinisch nötig und möglich ist, übermitteln sie die Daten an die Stiftung Eurotransplant. Die Meldung bei Eurotransplant durch das Transplantationszentrum bedeutet für den Patienten, dass er nun auf der Warteliste für das benötigte Organ steht1,2.

Transplantation verstehen: Die Grafik zeigt den Entscheidungsweg vom Facharzt über den Patienten bis zu Eurotransplant
Novartis

Eurotransplant ist eine gemeinnützige europäische Stiftung mit Sitz in den Niederlanden. Innerhalb der kooperierenden Staaten (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Kroatien, Slowenien, Ungarn) werden Organe von verstorbenen Spendern ausschließlich über Eurotransplant an Empfänger vermittelt. Zur Interetseite von Eurotransplant.

Organspende: Wie werden die Organe an die Empfänger auf der Warteliste verteilt?

Die Entscheidung, wer welches Spenderorgan bekommt, trifft ein Computersystem bei Eurotransplant, das neben medizinischen Kriterien unter anderem die Wartezeit einbezieht. Eine Garantie auf ein Organ gibt es grundsätzlich nicht2,3.

Folgende Kriterien werden bei der Vergabe von Organen berücksichtigt:

  • Blutgruppe:Das wichtigste Kriterium für die Auswahl eines Empfängers sind passende Blutgruppen von Organspender und -empfänger. Spenderorgane werden von vorneherein für Empfänger mit identischen Blutgruppen angeboten.
  • Übereinstimmung von Zellmerkmalen: Bei einigen Organen ist die Übereinstimmung der sogenannten HLA-Antigene besonders wichtig. Je besser diese Zellmerkmale übereinstimmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das neue Organ gut vom Empfänger angenommen wird.
  • Größe und Gewicht: Damit das neue Organ seine Funktion im Organismus gut erfüllen kann, sollten Größe und Gewicht von Spender und Empfänger möglichst übereinstimmen.
  • Dringlichkeit:Diese spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Im Allgemeinen steht „HU“ (High Urgency) für höchste Dringlichkeit. „T“ (Transplantable = möglich) bedeutet, dass keine außergewöhnliche Dringlichkeit vorliegt. Deshalb werden HU-Empfänger bei der Vergabe bevorzugt behandelt. Die Zuordnung zu dieser Gruppe erfolgt aus medizinischer Notwendigkeit und muss in jedem Einzelfall durch einen Arzt begründet werden.
  • Wartezeit: Die Wartezeit zeigt an, wie lange ein Patient bereits auf der Warteliste für eine postmortale Organspende steht. Bei einer potenziellen Nierentransplantation zählt der erste Dialysetag als Beginn der Wartezeit. Bei einer kombinierten Nieren-Pankreas-Transplantation kann die Anmeldung schon vor Beginn der Dialyse erfolgen.
  • Konservierungszeit:Damit ist die Zeit gemeint, in der das Organ zwischen der Entnahme und der Transplantation konserviert werden muss und nicht durchblutet wird. Diese wird auch Ischämiezeit genannt. Je kürzer diese Zeitspanne ist, desto besser arbeitet das Spenderorgan nach der Transplantation. Deshalb spielt auch der Transportweg vom Spender (Entnahmeort) zum Empfänger (Transplantationsort) eine Rolle: Je geringer die Entfernung, desto kürzer ist die Konservierungszeit. In den letzten Jahren hat sich gerade in diesem Bereich durch technische Fortschritte viel getan. Es existieren eine Reihe kontinuierlicher Maschinenperfusionssysteme für den Transport, die es ermöglichen, den Schaden durch Ischämie zu verringern und die Ergebnisse für die Organtransplantation zu verbessern.

Auf der Warteliste für eine Organspende – wie lang ist die Wartezeit?

Wie lange ein Empfänger auf ein Transplantat warten muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Organ teilweise deutlich. Entscheidend ist vor allem, wie viele Spender und wie viele potenzielle Empfänger es gibt. Hinzu kommen die Kriterien, nach denen Spenderorgane verteilt werden. Aus diesen Gründen kann die Wartezeit bei zwei Patienten, die auf das gleiche Organ warten, sehr unterschiedlich sein. Eine allgemeine Schätzung ist sehr schwierig.

Da die Nachfrage nach Nieren mit Abstand am höchsten ist, ist auch die Wartezeit entsprechend lang. In den letzten zehn Jahren standen in Deutschland jährlich zwischen 7.000 und 8.000 Personen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Allerdings konnten jährlich nur 2.000 bis 3.000 Nierentransplantationen durchgeführt werden. Wegen dieses ungünstigen Verhältnisses von verfügbaren und benötigten Nieren müssen Dialysepatienten in Europa etwa drei bis vier Jahre oder länger warten, bis sie ein Spenderorgan zugeteilt bekommen1,4.

Bei den meisten anderen Organen ist das Verhältnis von zur Verfügung stehenden Organen und Personen auf der Warteliste günstiger. Doch auch hier übersteigt die Zahl der Menschen, die ein neues Organ benötigen, die Zahl der gespendeten Organe1. Zudem ist eine Transplantation bei diesen Organen – etwa Herz, Lunge, oder Leber – oft dringlicher, weil die jeweiligen Behandlungsverfahren kein so langes Überleben ermöglichen wie eine Dialyse.

Jährlich aktuelle Statistiken zu durchgeführten Transplantationen und Wartelisten bietet die Seite der Deutschen Stiftung Organspende (DSO).

Warum ist die Wartezeit so lang?

Für die teilweise langen Wartezeiten auf ein Organ gibt es verschiedene Gründe. Ein Grund ist, dass noch immer viele Menschen in Deutschland keinen Organspendeausweis besitzen. Dadurch stehen weitaus weniger Organe für eine Spende zur Verfügung, als benötigt würden. Inzwischen besitzen rund 36 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Das zeigte eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 20185.

Die geringe Anzahl von Menschen mit Organspendeausweis steht im Widerspruch zur hohen Akzeptanz, die Organspenden in der Bevölkerung erfahren: 84 Prozent haben eine positive Einstellung zum Thema Organspende, zeigte dieselbe Umfrage.

Organspendeausweise zum Download und viele Informationen zum Thema stehen auf der Seite „Organspende" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.

Um die Akzeptanz von Organspenden weiter zu erhöhen und vor allem mehr Menschen dazu zu motivieren, einen ausgefüllten Organspendeausweis bei sich zu tragen, gibt es verschiedene Aktionen (beispielsweise www.radtour-pro-organspende.de), die das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit tragen. Viele Informationen zum Thema bietet auch die Seite „Organspende“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Zudem sind Entnahmekrankenhäuser dazu verpflichtet, alle potenziellen Organspender an die DSO zu melden. Da der Entnahmeprozess allerdings sehr kosten-, zeit- und ressourcenaufwändig ist, besteht hier ein Verbesserungspotenzial.

Hieran wird bereits gearbeitet – unter anderem durch die Optimierung der finanziellen und strukturellen Bedingungen in den Entnahmekrankenhäusern und die Bereitstellung von externen Teams zur Hirntoddiagnostik, die durch Änderungen des Transplantationsgesetzes im Jahr 20196,7 festgelegt wurden.

Der Spender: Die rechtlichen Regelungen bei einer Organspende und ihr Ablauf

Kommt ein Verstorbener für eine Organspende in Betracht, unterliegt der Prozess der Organspende strengen rechtlichen Regelungen. Zunächst müssen zwei Dinge zweifelsfrei geklärt werden2,3:

  1. Der Hirntod muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärzten, die nicht an der Organtransplantation beteiligt sind, festgestellt werden. Die Hirntod-Diagnostik umfasst drei klar geregelte Untersuchungsschritte, die die Ärzte unabhängig voneinander durchführen müssen2,3.
  2. Zudem muss die Bereitschaft zur Organspende geklärt sein: etwa durch einen Organspendeausweis und Gespräche mit den Angehörigen, um zu klären, ob der Verstorbene seine Einwilligung für eine Organentnahme gegeben hat, beziehungsweise, ob eine Organentnahme im aktuellen Sinne des Verstorbenen wäre.

Dieser Prozess wird von der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) und ihren ärztlichen Koordinatoren begleitet. Erst nach Klärung der Grundvoraussetzungen untersuchen die Ärzte, ob sich die Organe des potenziellen Spenders für eine Transplantation eignen. Diese Daten übermittelt die DSO an Eurotransplant. Dort wird ein passender Empfänger für das Organ ermittelt. Lebt dieser Empfänger in Deutschland, informiert Eurotransplant das zuständige Transplantationszentrum.

Im nächsten Schritt organisiert die DSO in Zusammenarbeit mit dem Transplantationszentrum die Entnahme und den Transport des Organs. Nach der Übergabe an das Transplantationszentrum wird dem Empfänger das Organ transplantiert.

Quellen

1. Deutsche Stiftung Organtransplantation (www.dso.de, zuletzt besucht am 27.11.2020)
2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Organspende schenkt Leben (www.organspende-info.de, zuletzt besucht am 27.11.2020)
3. Richtlinie der Bundeärztekammer zur Feststellung des Hirntodes
(http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf, zuletzt besucht am 27.11.2020)
4. Eurotransplant (http://statistics.eurotransplant.org, zuletzt besucht am 18.05.2017)
5. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2018/2-quartal/bzga-umfrage-organspende.html
6. Otto G, Fassbinder W, Blettner M et al.: Organspende in Deutschland: Kritische Situation. Dtsch Arztebl 2009; 106(5): A 182–4. Zum Artikel (zuletzt besucht am 27.11.2020)
7. Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes Stand März 2019 (https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_Richtlinien/Bundesgesetzblatt_2019_ZweitesGesetzzurAenderungdesTransplantationsgesetzes.pdf, zuletzt besucht am 27.11.2020)
8. Krukemeyer MG, Lison AE: Transplantationsmedizin. De Gruyter Verlag, Berlin 2006

Sonstige Quellen:
Bechstein WO, Wullstein C et al.: Transplantation abdomineller Organe – was gibt es Neues? Unimed Verlag, Bremen 2005
Medizinischer Beirat von „Transplantation verstehen“