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Der Begriff Organtransplantation bedeutet per Definition, dass ein oder mehrere lebende Organe von einem Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Hierbei ist zwischen zwei Arten der Transplantation zu unterscheiden: Stammt das Organ von einer lebenden Person, sprechen Mediziner von einer Lebendspende. Handelt es sich um das Organ eines verstorbenen Spenders, ist es eine postmortale Spende.

Eine postmortale Organspende erlaubt – anders als die Lebendspende – auch die Transplantation von Organen wie das Herz, deren Entnahme bei Lebenden zum Tode führen würde. Die postmortale Organspende ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt: Der Verstorbene muss vor seinem Ableben dokumentiert haben, dass er einer postmortalen Organentnahme zustimmt (beispielsweise in einem Organspendeausweis).

Eine Frau sitzt auf einem Steg und meditiert bei Gegenlicht
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Ist dies nicht der Fall, können Verwandte oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Kommen diese zu dem Schluss, dass eine Organspende im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, kann eine Entnahme von Organen ebenfalls stattfinden. Dieses Vorgehen wird als „Zustimmungslösung“ bezeichnet. In vielen anderen Ländern existiert die „Widerspruchslösung“. Das bedeutet, dass der potenzielle Organspender zu Lebzeiten der Spende widersprochen haben muss und bei Unklarheit über den mutmaßlichen Patientenwillen rechtlich eine Organspende durchgeführt werden kann.

Transplantation verstehen: Die Grafik zeigt die Lage der einzelnen Organe
Novartis

Die entnommenen Organe werden an schwer kranke Patienten verteilt, die sich auf den Wartelisten der Transplantationszentren befinden. Mehr Informationen zur postmortalen Organspende und den Wartelisten bietet der Artikel zum Thema „Ablauf einer postmortalen Organspende".

Die am häufigsten transplantierten Organe sind: Niere, Leber, Herz, Lunge und Pankreas (Bauchspeicheldrüse). Als Lebendspende können nur eine Niere, Teile der Leber und in seltenen Fällen ein Teil der Lunge transplantiert werden.

Was ist eine Lebendspende – welche Organe kann man spenden?

Die Lebendspende ist auf Organe beschränkt, deren Abgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Dazu zählen insbesondere Nierenspenden (Transplantation einer einzelnen Niere) sowie Spenden von Teilen der Leber (etwa der rechte oder linke Leberlappen)4. Zudem können in seltenen Fällen auch Teile der Lunge, z.B. je ein Lungenlappen von Vater und Mutter für ihr an Mukoviszidose erkranktes Kind, von Lebenden gespendet werden. Die Lebendspende eines Organs ist in Deutschland an strenge gesetzliche Auflagen gebunden. Eine Spende durch eine lebende Person ist nur dann zulässig, wenn der Spender mit dem Empfänger verwandt ist oder ihm persönlich nahesteht. Weitere Informationen hierzu bietet der Artikel zum Thema „Lebendspende".

Quellen

1. Bechstein WO, Wullstein C et al.: Transplantation abdomineller Organe - was gibt es Neues? Unimed Verlag, Bremen 2005
2. https://www.organspende-info.de/organspende.html (zuletzt besucht am 25.11.2020)
3. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/ablauf-einer-lebendorganspende.html (zuletzt besucht am 25.11.2020)
4. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/leberlebendspende.html (zuletzt besucht am 08.12.2020)