Sie scheinen eine veraltete Version der Internet Explorers zu verwenden, die von dieser Webseite nicht unterstützt wird. Bitte nutzen Sie einen Browser wie zum Beispiel Microsoft Edge, Chrome, Firefox oder Safari in einer aktuellen Version.

Eine Alternative zur postmortalen Organspende ist die Lebendspende. Hierbei entfällt die meist lange und ungewisse Wartezeit auf ein neues Organ, zudem ist der Zeitraum zwischen der Entnahme und dem Einsetzen des Organs deutlich kürzer. Welche Vorteile und auch Risiken eine Lebendspende bietet und wie die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen dafür aussehen, erklären wir in diesem Artikel.

Welche Organe können bei einer Lebendspende gespendet werden?

Grundsätzlich ist die Lebendspende auf Organe begrenzt, deren Entnahme beim Spender medizinisch möglich und vertretbar ist. Dies betrifft vor allem folgende Organe:

  • Niere: Transplantation einer Niere
  • Leber: Transplantation von Teilen der Leber

Medizinisch möglich sowie gesetzlich erlaubt ist in Deutschland auch die Lebendspende von Teilen von Lunge, Dünndarm oder Pankreas (Bauchspeicheldrüse). Diese Organspenden werden jedoch hierzulande kaum, beziehungsweise nicht mehr durchgeführt1.

Wer darf Organe spenden – rechtliche Voraussetzungen bei einer Lebendspende

Grundsätzlich steht der Schutz des Spenders bei einer Lebendspende an oberster Stelle. Abgesehen von gesundheitlichen Aspekten gibt es weitere rechtliche Vorgaben, die im deutschen Transplantationsgesetz geregelt sind. Beispielweise muss der Spender eines Organs mit dem Empfänger verwandt sein oder ihm in besonderer Weise nahestehen. Diese Voraussetzung ist bei Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehepartnern und in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen erfüllt. Hinzu kommen Menschen, die dem Empfänger offenkundig emotional verbunden sind2.

Zwei Frauen liegen sich in den Armen und lachen herzlich
iStock-1159372318_MStudioImages

Lebendspenden von Spendern, die keine besondere Verbindung zum Empfänger haben, sind in Deutschland ausdrücklich nicht gestattet. Der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, Missbrauch im Zusammenhang mit Lebendspenden zu vermeiden („Organkäufe"). Bevor eine Lebendspende durchgeführt werden darf, muss die regional zuständige Lebendspendekommission in einem Gutachten auf Basis des Transplantationsgesetzes dazu Stellung nehmen2.

Laut dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) ist die Transplantation von Organen lebender Spender außerdem nur zulässig, wenn kein postmortal gespendetes Organ für den Empfänger zur Verfügung steht. Das heißt, der Empfänger muss in jedem Fall zunächst auf die Warteliste für eine postmortale Organspende aufgenommen werden2. Hierfür gelten strenge Kriterien.

Vorteile einer Lebendspende

Die Lebendspende von Organen bietet im Vergleich zu einer postmortalen Spende eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die bessere Qualität des Organs und die immunologisch bessere Verträglichkeit des Organs beim Empfänger2,3,4.

Organisatorische Vorteile:

  • Die aufwendige Organisation, die bei einer postmortalen Spende notwendig ist, um ein entnommenes Organ schnellstmöglich an einen Empfänger zu vermitteln, entfällt bei einer Lebendspende. Spender und Empfänger befinden sich in der Regel im gleichen Krankenhaus.
  • Zudem entfällt für den Empfänger die lange und ungewisse Wartezeit, die eine postmortale Organspende mit sich bringt.

Medizinische Vorteile:

  • Eine Lebendspende lässt sich langfristig planen, sodass sowohl der Spender als auch der Empfänger sich auf den Eingriff vorbereiten können. Der Zeitpunkt der Transplantation kann entsprechend der körperlichen und psychischen Gesundheit gewählt werden.
  • Weil der Transport zwischen Spender und Empfänger wegfällt, ist das Spenderorgan nur sehr kurzzeitig ohne Blutversorgung (Ischämiezeit) und daher in einem besseren Zustand.
  • Organe aus postmortalen Organspenden können durch den Hirntod des Spenders und die häufig vorangegangene Intensivtherapie in geringem Umfang geschädigt sein. Dieses Risiko besteht bei Lebendspenden nicht.
  • Die Prognose, also die langfristigen Überlebenschancen der Organempfänger einer Lebendspende, ist möglicherweise besser als bei Empfängern von postmortalen Organspenden. Nach einer Nieren-Lebendspende ist dies höchst wahrscheinlich, für die Lebertransplantation sind die Langzeitdaten derzeit weniger deutlich.

Risiken einer Lebendspende

Das Risiko für den Organspender ist im Grunde gering. Dennoch sollten diese Aspekte natürlich bei der Planung einer Lebendspende-Transplantation detailliert besprochen werden.

Ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion kann eine seiner beiden Nieren spenden: Die verbleibende Niere kompensiert den Ausfall der gespendeten Niere. Gleiches gilt für das Spenden eines Teils der Leber. Hier kommt hinzu, dass die verbleibende Leber wieder nahezu auf Ausgangsgröße nachwächst5,6.

Allerdings ergeben sich ethische Bedenken, wenn es um Lebendspenden geht: Ein gesunder Mensch begibt sich durch einen solchen Eingriff in eine Gefahrensituation.

Mögliche Risken für den Spender durch die Operation:

  • Bei jeder Operation gibt es ein unumgängliches Restrisiko, z. B. durch Narkose, chirurgische Komplikationen, Infektionen und andere Umstände.
  • Bei einer Nierenspende: Nur 0,02 bis 0,03 % aller Nieren-Lebendspender versterben im Laufe einer Organentnahme, das sind 2 bis 3 von 10.000. Andere Komplikationen im Anschluss an die Operation treten in 0,3 bis 1,0 % der Fälle auf, also bei weniger als 1 von 100 Fällen3,4.
  • Bei einer Leberspende: Bei Lebendspenden von Teilen der Leber treten ebenfalls selten Komplikationen auf. Das Risiko hängt davon ab, wie groß der entnommene Leberteil ist und welcher Leberlappen transplantiert wird. Je mehr von der Leber entfernt wird, desto wahrscheinlicher sind Komplikationen. Es lassen sich maximal 60 % der Leber entfernen. Wird der rechte Leberlappen gespendet, versterben bis zu 0,5 % der Spender, also 5 von 1.000. Bei Spende des linken Leberlappens versterben etwa 0,09 % der Spender, also 9 von 10.0004. Schwerwiegende Komplikationen nach der Entnahme, zum Beispiel undichte Stellen in den Gallengängen oder Infektionen, treten bei bis zu 15 % aller Leber-Lebendspender auf3.

Langfristige Risiken durch eine Lebendspende

Langfristig haben Lebendspender von Nieren ein gering erhöhtes Risiko selbst an einem terminalen Nierenversagen zu erkranken oder zu versterben. Leberspender haben nur dann ein erhöhtes Risiko für ein Leberversagen, wenn große Anteile der Leber entnommen werden. Grundsätzlich sind regelmäßige Untersuchungen zur Funktion der Organe ratsam5,6,7,8.

Für vertiefende Informationen lesen Sie auch das Spezialthema Lebendspende. Eine praktische Übersicht über den Ablauf einer Lebendspende bietet das Download-PDF: „Lebendspende – Diesen Weg geht man gemeinsam“.

Quellen

1. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende.html  (zuletzt besucht am 26.11.2020)
2. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/voraussetzungen.html (zuletzt besucht am 26.11.2020)
3. Krukemeyer MG, Lison AE: Transplantationsmedizin. De Gruyter Verlag, Berlin 2006
4. Bechstein WO, Wullstein C et al.: Transplantation abdomineller Organe - was gibt es Neues? Unimed Verlag, Bremen 2005
5. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/leberlebendspende.html (zuletzt besucht am 26.11.2020)
6. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/nierenlebendspende.html (zuletzt besucht am 26.11.2020)
7. Segev DL, Muzaale AD, Caffo BS et al.: Perioperative Mortality and Long-term Survival Following Live Kidney Donation. JAMA 2010; 303(10): 959-66.
8. Mjøen G et al, Long-term risks for kidney donors. Kidney Int. 2014 Jul;86(1):162-7. doi: 10.1038/ki.2013.460. Epub 2013 Nov 27. PMID: 24284516.

Sonstige Quellen:
Deutsche Stiftung Organtransplantation (www.dso.de, zuletzt besucht am 26.11.2020)
Walter J, Burdelski M, Bröring DC: Chancen und Risiken der Leber-Lebendspende-Transplantation. Dtsch Arztebl 2008; 105(6): 101-7.