Bei der Lebendspende-Kommission werden Spender und Empfänger meist von einem Arzt, einem Psychologen und einem Richter befragt.
Die Vorstellung bei der Lebendspende-Kommission ist gesetzlich vorgeschrieben.

Vorstellung bei der Lebendspende-Kommission

Wenn nach Abschluss der medizinischen Untersuchungen nichts gegen die Lebendspende spricht, steht noch ein weiterer Termin an: die Vorstellung bei der Lebendspende-Kommission. Ob nur der Spender befragt wird oder sowohl der Spender als auch der Empfänger, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Das Gespräch mit der Lebendspende-Kommission ist im deutschen Transplantationsgesetz (TPG) vorgeschrieben und dient dem Schutz des Spenders. Mit der Befragung soll sichergestellt werden, dass [1]:

  • die Spende wirklich freiwillig erfolgt und
  • kein Organhandel vorliegt.


Die Kommission besteht aus mindestens drei Personen [1]:

  • einem Arzt, „der weder an der Entnahme noch an der Übertragung von Organen beteiligt ist, noch Weisungen eines Arztes untersteht, der an solchen Maßnahmen beteiligt ist,
  • einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und
  • einer in psychologischen Fragen erfahrenen Person”.

Die organisatorischen Einzelheiten können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. In der Regel wird die Lebendspende-Kommission durch die zuständige Landesärztekammer einberufen, nachdem das Transplantationszentrum einen entsprechenden Antrag gestellt hat (mit Unterschrift des Spenders). Die Kommission tagt meist im Abstand mehrerer Wochen. Daher kann es sein, dass man einige Wochen bis zum nächsten Termin warten muss. In medizinisch sehr dringenden Fällen, wird die Kommission aber auch kurzfristig einberufen.

Stand:
05.10.2010

Autor, Datum, Quellen

Inhaltlich verantwortlich:
Dr. med. Susanne Rödel

Erstellt am:
05.10.2010

Quelle:
[1] Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben. http://bundesrecht.juris.de (besucht am 15.08.2010)

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