Wann ist eine Lebendspende möglich?
Eine Alternative zur postmortalen Organspende ist die Lebendspende von Organen.
Grundsätzlich ist die Lebendspende auf Organe begrenzt, deren Entnahme beim Spender medizinisch möglich und vertretbar ist. Bei folgenden Organen sind Lebendspenden möglich:
- Niere: Transplantation einer Niere
- Leber: Transplantation von Teilen der Leber
In seltenen Fällen ist auch bei folgenden Organen eine Lebendspende von Teilen des Organs realisierbar:
- Lunge
- Dünndarm
- Bauchspeicheldrüse (Pankreas)
Die Anzahl möglicher Spender ist bei einer Lebendspende eingeschränkt. Laut dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) muss der Spender eines Organs mit dem Empfänger verwandt sein oder ihm in besonderer Weise nahe stehen. Diese Voraussetzung ist bei Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehepartnern und in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen erfüllt. Hinzu kommen Menschen, die dem Empfänger offenkundig emotional verbunden sind.
Lebendspenden von Spendern, die keine besondere Verbindung zum Empfänger haben, sind in Deutschland ausdrücklich nicht gestattet. Der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, Missbrauch im Zusammenhang mit Lebendspenden zu vermeiden („Organkäufe").
Stand:
02.09.2010